Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines – Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§ 1 Art und Umfang der Leistung
Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistun- gen durch diese zu erbringen. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, im Ausnahmefall gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine Email ohne qualifizierte elektronische Signatur.
§ 2 Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftragge- ber nicht unverzüglich binnen 4 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich, im Ausnahmefall mündlich begründete Einwände erhebt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistung eingesetzten Dritten zugefügt wurden und den Auftragnehmer hierbei kein Auswahlverschulden trifft.
§ 3 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.Die angegebenen Preise sind Bruttopreise (bei Privatkunden), Nettopreise (bei gewerblichen Kunden) und verstehen sich inklusive oder zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung auf Wunsch des Vertragspartners an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. Kann die Dienstleistung aus Gründen die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so trägt der Vertragspartner für alle Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten.
In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für gegebe- nenfalls zur Reinigung benötigte Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder sonstige Sondergeräte bzw. Ausrüstungen enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Vertragspartner bereitgestellt oder von der Firma gesondert in Rechnung gestellt. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im Monatspauschalpreis bereits Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder ein Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungseingang zahlbar, sofern nicht anders vereinbart Skontoabzüge falls nicht anders in der Rechnung aufgestellt, werden nicht anerkannt und nachberechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Sofern der Auftraggeber die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat, oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspart- ner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
Mahnungen werden dem Vertragspartner mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen zu berechnen.
§ 6 Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.
§ 7 Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.
§ 8 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzge- setzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden